Am Freitag den 24.11.2017 steht in Gießen die Ärztin Kristina Hänel vor Gericht. Sie hatte auf der Homepage ihrer Praxis angegeben, dass sie neben anderen medizinischen Leistungen auch Schwangerschaftsabbrüche durchführt und entsprechende Informationen zu dem Thema verlinkt. Die Staatsanwaltschaft befindet dies für strafbar und begründet ihre Anklage mit dem Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, das im §219a […]