Am 23.04.2018 versuchte die Polizei in Witzenhausen, eine rechtswidrige Abschiebung durchzusetzen. Freund*innen, Mitbewohner*innen und Nachbar*innen der betroffenen Person solidarisierten sich und versammelten sich spontan friedlich auf der Straße, um die Abschiebung zu verhindern. Die Polizei setzte Schlagstöcke, Pfefferspray und einen Polizeihund gegen die Demonstrierenden ein, die durch das Umstellen der Polizeifahrzeuge den Abtransport der von der Abschiebung betroffenen Person verhinderten. Mehrere Personen wurden dabei verletzt. Anstatt deeskalierend und vermittelnd zu handeln, wandten die Polizist*innen unverhältnismäßige Gewalt gegen die Demonstrierenden an, obwohl sie wussten, dass die Anordnung zur Abschiebung selbst rechtswidrig war.
Am 19.11.2019 stellte das Verwaltungsgericht Kassel bereits fest, dass das Betreten der Wohnung der illegalisierten Person, das Anlegen der Handschellen und die Festnahme rechtswidrig waren. Nun beginnt am 08.03.2021 der Prozess gegen das Land Hessen, in dem auch die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes gegen die Demonstrierenden gerichtlich überprüft werden soll.
„Es ist eine ausführliche Auseinandersetzung mit den strukturellen Problemen innerhalb der Polizei erforderlich, um jeder Form der Polizeigewalt präventiv entgegenzuwirken. Ein öffentlicher Diskurs, sowie die Mitarbeit der Polizeibehörden und der Staatsanwaltschaft sind dafür unentbehrlich. Ein Prozess wie dieser kann dazu beitragen, einen solchen Diskurs zu eröffnen.“
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